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GINO ENTSORGUNGS GMBH                             

32 Jahre GiNo Entsorgung

Die GiNo Entsorgungs GmbH ist ein privates, mittelständisches Entsorgungsunternehmen und wurde im April 1991 in Kleinopitz gegründet. 

Der Standort der Firma liegt heute in einer beschaulichen Naturumgebung, am Rande des schönen Stadtteiles Limbach, ca. 5 km von der Stadt Wilsdruff entfernt, in Richtung Nossen. Auf dem Gelände befindet sich auch unser Wertstoffhof. Im Jahr 1998 wurde die Genehmigung zum Betrieb der Anlage zur Lagerung und Bearbeitung von Abfällen erteilt.

 

Wir sind in der Lage ein breites Sortiment von Abfällen anzunehmen und einer ordnungsgemäßen Endverwertung oder Beseitigung zu zuführen. Ein leistungsfähiger Fuhrpark und eine Vielfältigkeit an Behältern garantieren eine umfassende Entsorgung fast aller Arten von Abfällen. Auch kundeneigene Systeme werden auf Wunsch von uns bedient. Genehmigungsverfahren werden, falls Sie dies wünschen, gern von uns eingeleitet. Als Entsorgungsfachbetrieb garantieren wir eine ordnungsgemäße, gesetzeskonforme Entsorgung.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, eine gute Zusammenarbeit und bieten Ihnen unsere Leistungsbeständigkeit und Zuverlässigkeit als Garantie für Ihr Vertrauen.

 

Ihre GiNo Entsorgungs GmbH

 

 Kundeninformationen!      

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Freitag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Samstag:
09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Tel.: (03 52 04) 959-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Am Samstag den 24.12. und am Samstag den 31.12. ist unser Wertstoffhof geschlossen.  


 Bargeldloses Bezahlen ist bei uns möglich!

 


WIR SUCHEN

- Mitarbeiter als Kraftfahrer mit Führerschein Klasse CE 
- Baumaschinenführer

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WIR TRANSPORTIEREN

Stück- und Schüttgut
regional und überregional - auch kurzfristig


WIR KAUFEN

ab 10kg Mindestgewicht

Altpapier sortenrein - Prospekte und Broschüren - (Bündel müssen vor Ort aufgeschnitten werden)
> Aktuelle Preise

 

Stahlschrott, Mischschrott
> Aktuelle Preise

Alttextilien (sauber und trocken gebündelt, keine Lumpen!) & Altschuhe (nur paarweise)

> Aktuelle Preise


ÄNDERUNGEN

> bei der Annahme von Polystyrol (Styropor) 

 

  

AGB

Allgemeine Leistungs- und Geschäftsbedingungen

 

1.) Im Text werden wir, die GiNo Entsorgungs GmbH, als Auftragnehmer und jeder Vertragspartner als Auftraggeber bezeichnet. Für unsere Leistungen gelten, soweit nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich nachfolgende Bedingungen. Andere, von unseren AGB abweichende Bedingungen, erkennen wir nicht an. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Dienstleistung vorbehaltlos erfüllen. Der Auftragnehmer ist berechtigt sich zur Aufgabenerfüllung Dritter zu bedienen. 

 

2.) Der Auftragnehmer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf technische Schwierigkeiten stößt, die unüberwindlich sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, oder wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen.

 

3.) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur exakten Angabe über Lieferart, Lieferort, Termin und Zusammensetzung der aufzunehmenden oder/und zu transportierenden Stoffe. Bei der Aufstellung von Behältern auf öffentlichem Gelände bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die vom Auftraggeber eingeholt werden muss.

 

4.) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der Angaben und die Auftragserteilung. Eine mündliche oder telefonische Auftragserteilung hat Rechtsgültigkeit. Damit übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für abgesetzte Container/Behälter, Geräte oder Maschinen. Für Schäden, die sich durch unzureichende Einweisung des Fahrers beim Aufstellen von Container/Behälter, durch nachträgliche Lageveränderung und durch ungeeignete Beschaffenheit und Umgebung des Aufstellortes sowie ungenügende verkehrstechnische Absicherung der Container/Behälter ergeben, haftet der Auftraggeber, auch gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter, uneingeschränkt!

 

5.) Alle beauftragten oder notwendigen Leistungen müssen ungehemmt durchführbar sein. Container/Behälter müssen jederzeit störungsfrei abgeholt werden können. Fehlfahrten und erforderliche Umladungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Füllmaterial darf nicht über die Seitenwände des Containers reichen, nicht die Füllmenge des Behälters (in m³) bzw. die Nutzlast übersteigen. Überfüllte Container werden, bei Erkennung der Überfüllung, vom Transport kostenpflichtig abgewiesen bzw. bei nicht vorher erkennbarer Überfüllung (Nutzlastüberschreitung) mit einem Preiszuschlag von 100% auf den Transportkostenbetrag, abgerechnet.

 

6.) Der Auftraggeber erklärt, dass keine Materialien, wie Altfarben, Lösemittel, Chemikalien, Öle, Fette o.ä., die hier gesetzlich vom Transport ausgeschlossen sind, verladen werden. Gefährliche Abfälle werden im Rahmen der Bestimmungen/Verordnungen des gültigen Kreislaufwirtschafts-Gesetzes (KrWG) gesammelt, transportiert und verwertet oder beseitigt. Die damit verbundenen Kosten, und die Kosten der Behälterreinigung, aufgrund von unzulässiger Verschmutzung, trägt der Auftraggeber.

 

7.) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Einrichtungen (wie z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Container o.ä.). Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, bei Entwendung und Vandalismus haftet, der Auftraggeber.

 

8.) Die Preise des Auftragnehmers sind Netto-Preise, zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer, und beinhalten (gem. Auftrag und AGB) An- und Abtransport, Leistungsaufwände und Entsorgungskosten. Insoweit wird auf die nachfolgende Nr. 9 verwiesen. Ab dem 16. Tag wird für Container/Behälter, Standmiete pro Tag (bzw. Monat) nach Preisliste berechnet.

 

9.) Für unsere Dienstleistungen gilt uneingeschränkt die Preisliste der GiNo Entsorgungs GmbH, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die endgültige Deklaration erfolgt grundsätzlich nach der Verwiegung bzw. Entladung/Verkippung. Rechnungen sind mangels schriftlicher Vereinbarung sofort ohne Abzug fällig.

 

10.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dippoldiswalde.  


(Evtl. ist ein, von diesem Text im Detail abweichender Text, nur für die Dauer des jeweiligen Auftrages gültig!)

 

DOWNLOADS 

Hier finden Sie interessante und nützliche Downloads zum Thema Entsorgung.

 

 

 

LINKS

Hier finden Sie interessante und nützliche Links zum Thema Entsorgung.


Bundesamt für Strahlenschutz

http://www.bfs.de

 

Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
http://www.bmu.de

 

Landkreis Pirna

http://www.landratsamt-pirna.de